Politisches Leben

Demokratisches System

Die Schweizer Demokratie bietet viele Möglichkeiten, sich auszudrücken und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie sowohl auf nationaler Ebene als auch für den Kanton Schaffhausen und Ihre Wohngemeinde alle politischen Rechte. Die politischen Rechte, auch Volksrechte genannt, sind sehr weit reichend: Stimmrecht, Wahlrecht, Initiativrecht, Referendumsrecht. Das Volk kann somit vorschlagen, die Verfassung zu ändern (Initiativrecht) oder kann ein vom Parlament erarbeitetes Gesetz ablehnen (Referendumsrecht). Wenn in der Schweiz vom «Souverän» die Rede ist, ist damit das Volk gemeint. Die politischen Rechte werden auf den drei Staatsebenen ausgeübt: Bund, Kantone, Gemeinden.

Wahlen und Abstimmungen

Die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Parlamente und Exekutiven werden alle vier Jahre vom Volk gewählt. Neben den Wahlen werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch zu Sachvorlagen an die Urne gerufen. Seit Jahrzehnten weist der Kanton Schaffhausen übrigens die höchste Stimmbeteiligung in der Schweiz auf. Dies liegt auch daran, dass im Kanton Schaffhausen Stimmpflicht besteht. Wer nicht an einer Abstimmung teilnimmt, zahlt nach dem Wahlgesetz eine «Busse» von sechs Franken

Gewaltentrennung

Gewaltentrennung

Der Staat ist in drei Bereiche aufgeteilt. Parlament (Legislative), Regierung (Exekutive) und Gericht (Judikative). Die Legislative erlässt Gesetze und kontrolliert die Regierung und die Verwaltung. Die Exekutive führt die Gesetze aus, regiert und verwaltet den Staat. Die Judikative urteilt, richtet, straft und schützt. Für jeden Bereich gibt es auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinde voneinander getrennte Institutionen.

Auf Bundesebene bildet der Bundesrat die Schweizer Regierung. Sie wird vom Parlament gewählt. Das Parlament wiederum wird vom Volk gewählt und setzt sich aus zwei Räten – dem Nationalrat und dem Ständerat – zusammen. Der Kanton Schaffhausen ist durch je zwei Personen im National- und Ständerat vertreten.

Das Bundesgericht wird durch das Parlament gewählt. Der Kanton Schaffhausen und seine Gemeinden haben die Gewaltentrennung wie folgt organisiert:

Legislative

Kanton: Die gesetzgebende Kantonsbehörde ist der Kantonsrat. Die 60 Mitglieder repräsentieren die verschiedenen Bezirke und politischen Parteien.

Gemeinden: Die Legislative der Stadt Schaffhausen ist der Grosse Stadtrat. In einigen Gemeinden wie Neuhausen am Rheinfall, Stein am Rhein, Beringen und Thayngen übt diese Funktion der Einwohnerrat aus. In den anderen Gemeinden ist es die Gemeindeversammlung.

Exekutive

Kanton: Die Kantonsregierung setzt sich aus fünf Regierungsrätinnen beziehungsweise Regierungsräten zusammen, die je ein Departement führen. Das Regierungspräsidium wird im Jahresturnus von einem Regierungsrat oder einer Regierungsrätin übernommen.

Gemeinden: Die Exekutive der Stadt Schaffhausen ist der Stadtrat. Stein am Rhein verfügt ebenfalls über einen Stadtrat, in allen übrigen Gemeinden wird die ausführende Behörde durch den Gemeinderat gestellt.

Judikative

Das Obergericht ist das höchste Gericht im Kanton Schaffhausen. Es ist zuständig für die Rechtsprechung auf sämtlichen Rechtsgebieten und die Aufsicht über alle unabhängigen Justizbehörden des Kantons. Dies sind beispielsweise das Kantonsgericht, Betreibungs- und Konkursamt, Friedensrichteramt, Schlichtungsstelle für Mietsachen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und mehr.

Politische Partizipationsmöglichkeiten für Ausländerinnen und Ausländer

Obwohl im Kanton Schaffhausen Ausländerinnen und Ausländer die erwähnten politischen Rechte nicht wahrnehmen können, gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, am öffentlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gemeinschaft zu beeinflussen. Eine Ausländerin oder ein Ausländer kann sich jederzeit in einem Quartierverein, einer lokalen Vereinigung, einer Berufsorganisation, einem Sportclub oder in einer beratenden Kommission betätigen. Eine ausländische Person besitzt wie die Schweizerinnen und Schweizer das Petitionsrecht. Das Petitionsrecht gibt jeder und jedem die Möglichkeit, Anfragen, Vorschläge, Kritik oder Beschwerden an die Behörden auf Gemeinde-, Kantons oder Bundesebene zu richten. Damit werden die von den staatlichen Organen getroffenen Entscheide möglicherweise beeinflusst.

Einbürgerung

Mit der Einbürgerung erwirbt man politische Rechte in der Schweiz. Das Schweizer Bürgerrecht können Personen, die über längere Zeit in der Schweiz wohnhaft sind, beantragen. Ob das ordentliche, ein vereinfachtes Verfahren oder die erleichterte Einbürgerung zum Zug kommt, hängt im Wesentlichen von der Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltsgrund in der Schweiz ab. Bei der erleichterten Einbürgerung (meist Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern) wird das Gesuch direkt beim Bund eingereicht, ansonsten reicht man im Kanton Schaffhausen das Gesuch bei der Wohngemeinde ein.

Es wird erwartet, dass eine einbürgerungswillige Person folgende Voraussetzungen erfüllt:

• Sie ist in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse eingegliedert;

• Sie ist mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut;

• Sie beachtet die schweizerische Rechtsordnung und gefährdet die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht;

• Sie verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse

• Sie weist geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse auf.

(Ausführungen im Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schaffhausen Art. 6)